Rechtsanwalt Georg C. Schäfer Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwältin Sarah Kroll Fachanwältin für Strafrecht
Aktuelles im Strafrecht/ Praxisbeispiele
P f l i c h t v e r t e i d i g e r b u n d e s w e i t
Fachanwälte für Strafrecht
Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz
030/ 217 55 22 - 0 kanzlei26@gmail.com
FACHGEBIETE IM STRAFRECHT (Beispiele):
Haftbefehl, Sicherungshaft-befehl, Untersuchungshaft
Maßregelvollzug/ Unterbringung
Nebenklage/ Geschädigtenvertretung
Verkehrsstrafrecht/ Bußgeldrecht
Ein Fallbeispiel aus unserer Praxis:
Der Mandant wurde beschuldigt, in der Hauptverhandlung einen Nötigungsversuch gegenüber einem Strafrichter begangen zu haben. Nachdem wir dazu im Einzelnen vorge-tragen und die Einstellung des Verfahrens be-antragt hatten, die Staatsanwaltschaft dies aber (noch) nicht einsehen mochte, wurde der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Strafbefehls durch das Gericht aus Rechtsgründen zutreffend abgelehnt. Dage-gen legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein und hatte damit zunächst vor dem Land-gericht vorläufigen Erfolg. Der Richter weiger-te sich, ohne Hauptverhandlung zu entschei-den und sprach den Angeklagten schließlich frei. Die Staatsanwaltschaft ging dagegen in Berufung und nahm diese aber nach weiterer Überlegung wieder zurück.
Die durchgängige Einwirkung auf das straf-rechtliche Ermittlungsverfahren führte schließlich zur Vermeidung der Verurteilung und zum rechtskräftigen Freispruch.
Beispiele aus unserer Praxis:
Rückgabe des Führerscheins nach Beschlag-nahme, Aufhebung des Urteils wegen Drogen-besitz, Anordnung einer Gegenüberstellung, Pflichtverteidigerbestellung nach Beschwerde, Einstellung des Verfahrens in der Be-rufungs-instanz, Einstellung des Verfahrens durch das Jugendschöffengericht, Einstellung des Steu-erstrafverfahrens, Erledigung der Maßregel, Aufhebung der Postkontrolle bei Unters-uchungshaft
Auswahl von veröffentlichten Entscheidungen
(durch uns erfolgreich vertreten)
- Pflichtverteidigerbestellung nach Beschwerde
- Zahlungserleichterungen bei einer Geldstrafe
- Strafmaß bei schwerer räuberischer Erpressung
- Strafzumessung beim Drogenhandel
- Gutachten zur Glaubwürdigkeit
- Unwirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung
- Feststellungen eines früheren Strafurteils
- Verlegung eines Hauptverhandlungstermins
- Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung
- Negativprognose bei lange zurückliegender Anlasstat
- Falsche Verdächtigung bei zweifelhafter Täterschaft
- Gegen den Eröffnungsbeschluss ist die Gehörsrüge nach
- Der Schwerbehindertenausweis hat nur deklaratorische Wirkung und muss nicht mitgeführt werden