AKTUELLES
Ein Fallbeispiel aus unserer Praxis:
Der Mandant wurde beschuldigt, in der Hauptverhandlung einen Nötigungsversuch gegenüber einem Strafrichter be-gangen zu haben. Nachdem wir dazu im einzelnen vorge-tragen und die Einstellung des Verfahrens beantragt hat-
ten, die Staatsanwaltschaft dies aber (noch) nicht einse-
hen mochte, wurde der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Strafbefehls durch das Gericht*63 aus Rechts-gründen zutreffend abgelehnt. Dagegen legte die Staatsan-waltschaft*64 Rechtsmittel ein und hatte damit zunächst
vor dem Landgericht*65 vorläufigen Erfolg. Der Richter*66 weigerte sich, ohne Hauptverhandlung zu entscheiden und sprach den Angeklagten schließlich frei*67. Die Staatsanwalt-schaft*68 ging dagegen in Berufung und nahm diese aber nach weiterer Überlegung wieder zurück*69. Die durchgän-
gige Einwirkung durch uns auf das strafrechtliche Ermittlungs-verfahren im Sinne des Mandanten führte schließlich zur Ver-meidung der Verurteilung und zum rechtskräftigen Freispruch.
Auswahl von veröffentlichten Entscheidungen
(durch uns erfolgreich vertreten)
- Zahlungserleichterungen bei einer Geldstrafe
- Strafmaß bei schwerer räuberischer Erpressung
- Strafzumessung beim Drogenhandel
- Gutachten zur Glaubwürdigkeit
- Unwirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung
- Feststellungen eines früheren Strafurteils
- Verlegung eines Hauptverhandlungstermins*70
- Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung*71
- Negativprognose bei lange zurückliegender Anlasstat*72
- Falsche Verdächtigung bei zweifelhafter Täterschaft des Verdächtigten*73
- Gegen den Eröffnungsbeschluss ist die Gehörsrüge nach
§ 33a StPO zulässig*74
- Der Schwerbehindertenausweis hat nur deklaratorische Wirkung und muss nicht mitgeführt werden*75