Rechtsanwalt Georg C. Schäfer Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Sarah Kroll Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kündigung

b u n d e s w e i t

Fachanwälte für Arbeitsrecht


Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz


030/ 217 55 22 - 0 kanzlei26@gmail.com

KÜNDIGUNG

Ein Grund zum Handeln! Sie können kurzfristig einen Termin mit uns vereinbaren, und wir werden in einem persönlichen Gespräch den Sachverhalt ermitteln, die Rechtslage überprüfen und mit Ihnen zusammen entscheiden, welche rechtlichen Schritte einzuleiten sind.

Denken Sie daran: Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen nach Erhalt der Kündigung. Danach kann nur noch in seltenen Ausnahmefällen etwas gegen die Kündigung unter-nommen werden. Innerhalb kurzer Frist muss der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung oder aus-laufende Befristung Klage zum Arbeitsgericht erheben. Sonst gelten die Kündigung bzw. die Be-fristung als rechtswirksam (§§ 4 S. 1, 7 KSchG, § 17 TzBfG).

Vermeiden Sie eine Sperrfrist der Agentur für Arbeit. Diese wird verhängt, wenn Sie als Arbeit-nehmer jedenfalls mitursächlich sind für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Eigenkündi-gung, Aufhebungsvertrag, verhaltensbedingte Kündigung etc.).

Zur Wahrung Ihrer Interessen kann es auch richtig sein, eine außergerichtliche Einigung herbei-zuführen. Dazu nehmen wir Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber auf und führen in Ihrem Namen Ver-handlungen.

Diese können beispielsweise zu einer angemessenen Abfindung, der Vermeidung der Sperrfrist und einer zutreffenden Zeugniserteilung führen.

Unser Ziel: eine möglichst optimale Regelung für Sie zu treffen. Ist eine 'friedliche' Lösung nicht herbeizuführen, vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht.

Wir informieren Sie über den aktuellen Stand des Verfahrens, nehmen Termine mit Ihnen wahr und führen, in Absprache mit Ihnen, die gesamte Korrespondenz.