Rechtsanwalt Georg C. Schäfer Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwältin Sarah Kroll Fachanwältin für Strafrecht

ALLGEMEINES STRAFRECHT

P f l i c h t v e r t e i d i g e r b u n d e s w e i t

Fachanwälte für Strafrecht


Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz


030/ 217 55 22 - 0 kanzlei26@gmail.com

ALLGEMEINES STRAFRECHT

  • Diebstahl (§ 242 StGB)

  • Raub (§ 249 StGB)

  • Erpressung (§ 253 StGB)

  • Betrug (§ 263 StGB)

  • Computerbetrug (§ 263a StGB)

  • Körperverletzung (§ 223 StGB)

  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)

  • Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)

  • falsche Verdächtigung (§ 164 StGB)

  • Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung (§§ 185-187 StGB)

  • Nachstellung (§ 238 StGB)

  • Nötigung (§ 240 StGB)

  • Bedrohung (§ 241 StGB)

  • Hehlerei (§ 259 StGB)

  • Unterschlagung (§ 246 StGB)

  • Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)

  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB)

  • Brandstiftung (§§ 306 ff. StGB)

  • Urkundenfälschung (§ 267 StGB)

  • usw.

ALLGEMEINES STRAFRECHT

Was hier so schlicht als allgemeines Strafrecht bezeichnet wird, betrifft den ganz überwiegenden Teil der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Straftaten wie beispielsweise:

müssen genauso gewissenhaft verteidigt werden, wie schwere Verbre-chen. Leider ist die Gefahr, in 'kleinere' Strafverfahren verwickelt zu wer-den, für jeden groß. Nachlässigkeit, Unachtsamkeit, eine übersehene Rechnung, Streit mit einem Lieferanten oder Nachbarn, etc. Beispiele dafür, warum uns jemand anzeigt und wir daraufhin von der Polizei vor-geladen werden, gibt es gerade in kleineren Strafverfahren vielfach. Be-vor Sie sich auf eine Diskussion mit der Polizei einlassen, sollten Sie auch bei solch alltäglichen Problemen den Rat eines Fachanwalts für Strafrecht einholen.

Wir beraten und vertreten Sie auch in kleineren Strafrechts-angelegen-heiten gerne. Gerade hier lässt sich eine vorzeitige Einstellung des Ver-fahrens durch eine versierte Strafverteidigung besonders häufig errei-chen. So kann verhindert werden, dass Sie dem Druck und der Be-lastung einer Gerichtsverhandlung ausgesetzt sind.

Um dieses Ziel zu erreichen, sollten Sie uns möglichst frühzeitig ein-schalten. Gleich nachdem Sie eine Vorladung von der Polizei bekommen oder auf anderem Wege davon erfahren haben, dass Sie angezeigt wur-den oder dass gegen Sie ermittelt wird. Je eher ein Fachanwalt für Straf-recht hinzugezogen wird, desto früher und umfänglicher kann er Ein-fluss auf die Vermeidung von Verfahrensfehlern und die Einstellung des Verfahrens nehmen.