Rechtsanwalt Georg C. Schäfer Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwältin Sarah Kroll Fachanwältin für Strafrecht
ALLGEMEINES STRAFRECHT
P f l i c h t v e r t e i d i g e r b u n d e s w e i t
Fachanwälte für Strafrecht
Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz
030/ 217 55 22 - 0 kanzlei26@gmail.com
Diebstahl (§ 242 StGB)
Raub (§ 249 StGB)
Erpressung (§ 253 StGB)
Betrug (§ 263 StGB)
Computerbetrug (§ 263a StGB)
Körperverletzung (§ 223 StGB)
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
falsche Verdächtigung (§ 164 StGB)
Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung (§§ 185-187 StGB)
Nachstellung (§ 238 StGB)
Nötigung (§ 240 StGB)
Bedrohung (§ 241 StGB)
Hehlerei (§ 259 StGB)
Unterschlagung (§ 246 StGB)
Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
Brandstiftung (§§ 306 ff. StGB)
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
usw.
FACHGEBIETE IM STRAFRECHT (Beispiele):
Haftbefehl, Sicherungshaft-befehl, Untersuchungshaft
Maßregelvollzug/ Unterbringung
Nebenklage/ Geschädigtenvertretung
Verkehrsstrafrecht/ Bußgeldrecht
Beispiele aus unserer Praxis:
- Rückgabe des Führerscheins nach Beschlagnahme
- Aufhebung des Urteils wegen Drogenbesitz
- Anordnung einer Gegenüberstellung
- Pflichtverteidigerbestellung nach Beschwerde
- Einstellung des Verfahrens in der Berufungsinstanz
- Einstellung des Verfahrens durch das Jugendschöffengericht
ALLGEMEINES STRAFRECHT
Was hier so schlicht als allgemeines Strafrecht bezeichnet wird, betrifft den ganz überwiegenden Teil der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
Straftaten wie beispielsweise:
Diebstahl (§ 242 StGB)
Raub (§ 249 StGB)
Erpressung (§ 253 StGB)
Betrug (§ 263 StGB)
Computerbetrug (§ 263a StGB)
Körperverletzung (§ 223 StGB)
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
falsche Verdächtigung (§ 164 StGB)
Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung (§§185-187 StGB)
Nachstellung (§ 238 StGB)
Nötigung (§ 240 StGB)
Bedrohung (§ 241 StGB)
Hehlerei (§ 259 StGB)
Unterschlagung (§ 246 StGB)
Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
Brandstiftung (§§ 306 ff. StGB)
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
usw.
müssen genauso gewissenhaft verteidigt werden, wie schwere Verbre-chen. Leider ist die Gefahr, in 'kleinere' Strafverfahren verwickelt zu wer-den, für jeden groß. Nachlässigkeit, Unachtsamkeit, eine übersehene Rechnung, Streit mit einem Lieferanten oder Nachbarn, etc. Beispiele dafür, warum uns jemand anzeigt und wir daraufhin von der Polizei vor-geladen werden, gibt es gerade in kleineren Strafverfahren vielfach. Be-vor Sie sich auf eine Diskussion mit der Polizei einlassen, sollten Sie auch bei solch alltäglichen Problemen den Rat eines Fachanwalts für Strafrecht einholen.
Wir beraten und vertreten Sie auch in kleineren Strafrechts-angelegen-heiten gerne. Gerade hier lässt sich eine vorzeitige Einstellung des Ver-fahrens durch eine versierte Strafverteidigung besonders häufig errei-chen. So kann verhindert werden, dass Sie dem Druck und der Be-lastung einer Gerichtsverhandlung ausgesetzt sind.
Um dieses Ziel zu erreichen, sollten Sie uns möglichst frühzeitig ein-schalten. Gleich nachdem Sie eine Vorladung von der Polizei bekommen oder auf anderem Wege davon erfahren haben, dass Sie angezeigt wur-den oder dass gegen Sie ermittelt wird. Je eher ein Fachanwalt für Straf-recht hinzugezogen wird, desto früher und umfänglicher kann er Ein-fluss auf die Vermeidung von Verfahrensfehlern und die Einstellung des Verfahrens nehmen.
S t r a f r e c h t i n a l l e n B e r e i c h e n
ALLGEMEINES STRAFRECHT (z.B. Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung, Betrug,
Hausfriedensbruch, Nötigung, Raub, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte,
Erschleichen von Leistungen, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, Nachstellung/ Stalking)
Betäubungsmittelstrafrecht (Handel, Besitz, Erwerb von Drogen u.a.)
Geschädigtenvertretung (Anzeigeerstatter, Nebenklage, Zeugenbeistand)
Jugendstrafrecht (Jugendliche und Heranwachsende)
Maßregelvollzugsrecht/ Unterbringung (Unterbringung nach §§ 63, 64, 66 StGB)
Sexualdelikte (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung,
Besitz/ Verbreitung verbotener pornographischer Schriften u.a)
Tötungsdelikte (Mord, Totschlag)
Verkehrsstrafrecht (Fahrerflucht/ Verkehrsunfallflucht, Alkoholfahrt/ Drogenfahrt,
Fahren ohne Fahrerlaubnis u.a.)
Waffenrecht