Rechtsanwalt Georg C. Schäfer Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Sarah Kroll Fachanwältin für Arbeitsrecht

Befristung

b u n d e s w e i t

Fachanwälte für Arbeitsrecht


Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz


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BEFRISTUNG

Wer hätte nicht gerne eine unbefristete Beschäftigung?

Mit Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses muss noch nicht das Ende Ihrer Beschäfti-gung gekommen sein. Wir beraten und unterstützen Sie gern in Bezug auf Ihre Alternativen. Auch eine Klage ist möglich!

Bedenken Sie: Eine Entfristungsklage muss spätestens drei Wochen nach Beendigung des Arbeits-verhältnisses erhoben werden. Sonst gilt die Befristung als rechtswirksam (§§17 TzBfG, 7 KSchG).