Rechtsanwalt Georg C. Schäfer Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwältin Sarah Kroll Fachanwältin für Strafrecht

Maßregelvollzug/ Unterbringung

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MASSREGELVOLLZUG/ UNTERBRINGUNG

Im Maßregelvollzug wird untergebracht, wer aus Sicht der Justiz wegen einer psychischen Erkran-kung oder Suchtkrankheit eine Straftat begangen hat, soweit Wiederholungsgefahr besteht und weitere Voraussetzungen vorliegen.

Seit 1990 ist ein starker Anstieg der Unterbringungen zu verzeichnen. Die Unterbringung nach § 63 StGB dauert immer länger. Die Gesetzesänderung zum 01. August 2016 sollte Abhilfe bringen - getan hat sich wenig.

Das von Sicherheit und Kontrolle geprägte Denken der Verantwortlichen und Entscheider hat kei-ne grundlegende Änderung erfahren - im Gegenteil. Immer wieder ist festzustellen, dass der Maß-regelvollzug im Grunde allein die Entscheidung trifft, ob die Maßregel beendet wird oder nicht.

Die Klinik gibt ihre Einschätzung ab, der externe Sachverständige schliesst sich dieser Einschät-zung an und die Fortdauerentscheidung der Strafvollstreckungskammer bezieht sich auf die über-einstimmenden Stellungnahmen der Klinik und des Gutachters.

Wir benennen die Fehler im System, zeigen den Weg auf, um die Maßregel so bald wie möglich für erledigt zu erklären. Das geht nur, indem wir uns an die Wahrheit halten, gegenüber dem Betrof-fenen ebenso wie gegenüber jedem Verantwortlichen und Entscheider.