Rechtsanwalt Georg C. Schäfer Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwältin Sarah Kroll Fachanwältin für Strafrecht
Anwalt im Strafrecht nötig?
P f l i c h t v e r t e i d i g e r b u n d e s w e i t
Fachanwälte für Strafrecht
Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz
030/ 217 55 22 - 0 kanzlei26@gmail.com
FACHGEBIETE IM STRAFRECHT (Beispiele):
Haftbefehl, Sicherungshaftbefehl, Untersuchungshaft
Maßregelvollzug/ Unterbringung
Nebenklage/ Geschädigtenvertretung
Verkehrsstrafrecht/ Bußgeldrecht
Strafverteidiger nötig? anwaltliche Vertretung nötig?
Häufig hört man: „als 'normaler Mensch' komme ich nicht in die Situation einen Strafverteidiger zu brauchen. Schließlich komme ich aus 'normalen Verhältnissen' und habe keinen Kontakt zu 'Kriminellen'.“
Aber stellen Sie sich einmal Folgendes vor:
Ein naher Angehöriger oder etwa Ihr Kind wird in einen Verkehrsunfall mit dem nicht ihm, sondern Ihnen gehörenden Fahrzeug verwickelt, die Polizei stellt bei der Unfallaufnahme eine Alkoholisierung fest und befragt nun den Halter des Fahrzeuges zeugenschaftlich:
wie verhält man sich in dieser Situation richtigerweise?
wie verhält sich der Fahrer dieses Fahrzeuges, der womöglich Unfallverursacher ist, richtigerweise?
Sie merken, dass schnell ein ‚normaler Mensch’ spezialisierte Hilfe durch einen Fachanwalt für Strafrecht braucht.
Aber nicht nur bei Zeugenaussagen, insbesondere bei einer Beschuldigung, auch bei Durchsuchungen oder gar Festnahmen, ist es dringend geboten, sich so früh wie möglich an einen versierten und erfahrenen Strafvertei-diger zu wenden.
Der Polizei ist regelmäßig an einer Überführung des Verdächtigen gelegen. Häufig gewinnt man den Eindruck, wer verdächtigt wird, gilt schon als Täter. Machen Sie lediglich die Pflichtangaben gemäß § 111 OWiG (Vor-, Fa-milien-, und Geburtsnamen, Ort und Tag der Geburt, Familienstand, Beruf, Wohnort, Wohnung und Staatsan-gehörigkeit), darüber hinaus aber keinerlei Angaben, bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben.
S t r a f r e c h t i n a l l e n B e r e i c h e n
ALLGEMEINES STRAFRECHT (z.B. Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung, Betrug,
Hausfriedensbruch, Nötigung, Raub, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte,
Erschleichen von Leistungen, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, Nachstellung/ Stalking)
Betäubungsmittelstrafrecht (Handel, Besitz, Erwerb von Drogen u.a.)
Geschädigtenvertretung (Anzeigeerstatter, Nebenklage, Zeugenbeistand)
Jugendstrafrecht (Jugendliche und Heranwachsende)
Maßregelvollzugsrecht/ Unterbringung (Unterbringung nach §§ 63, 64, 66 StGB)
Sexualdelikte (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung,
Besitz/ Verbreitung verbotener pornographischer Schriften u.a)
Tötungsdelikte (Mord, Totschlag)
Verkehrsstrafrecht (Fahrerflucht/ Verkehrsunfallflucht, Alkoholfahrt/ Drogenfahrt,
Fahren ohne Fahrerlaubnis u.a.)
Waffenrecht
Beispiele aus unserer Praxis:
Rückgabe des Führerscheins nach Beschlagnahme, Aufhebung des Urteils wegen Drogenbesitz, Anordnung einer Gegenüberstellung, Pflichtverteidigerbestellung nach Beschwerde, Einstellung des Verfahrens in der Be-rufungsinstanz, Einstellung des Verfahrens durch das Jugendschöffengericht, Einstellung des Steuerstrafver-fahrens, Erledigung der Maßregel, Aufhebung der Postkontrolle bei Untersuchungshaft