Rechtsanwalt Georg C. Schäfer Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Sarah Kroll Fachanwältin für Arbeitsrecht

Betriebsübergang

b u n d e s w e i t

Fachanwälte für Arbeitsrecht


Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz


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BETRIEBSÜBERGANG

gesetzliche Regelung (§ 613 a BGB)

Geht ein Betrieb durch willentliche Übertragung auf einen anderen Inhaber über, genießen die Arbeitsverhältnisse aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelung einen besonderen Schutz. Der Arbeitsplatz soll unverändert beibehalten und der soziale Besitzstand gewahrt werden.

Häufig wird versucht, die Arbeitsbedingungen zu Ihrem Nachteil zu ändern oder das Arbeitsver-hältnis zu beenden.

Schützen Sie sich. Lassen Sie sich beraten, welche Folgen der Betriebsübergang mit sich bringen kann.