Rechtsanwalt Georg C. Schäfer Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Sarah Kroll Fachanwältin für Strafrecht Fachanwältin für Arbeitsrecht

Schloßstr. 26 Berlin-Steglitz

Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

030/ 217 55 22 - 0

kanzlei26@gmail.com


Fachanwälte für Strafrecht seit 2001 und 2008 Fachanwälte für Arbeitsrecht seit 2002 und 2007


Anwaltskanzlei Schäfer (seit 1997), Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz


Wahl- und Pflichtverteidigung

arbeitsrechtliche Vertretung

b u n d e s w e i t

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Die Anwaltskanzlei Schäfer besteht seit 1997.

Wir sind von Beginn an auf das

Strafrecht in allen Bereichen

(Wahl- und Pflichtverteidigung),

Maßregelvollzugsrecht (Unterbringung nach §§ 63, 64, 66 StGB),

und das

Arbeitsrecht in allen Bereichen

(Kündigung, Abmahnung, Entgelt, Zeugnis)

spezialisiert und bundesweit tätig.

Wir bearbeiten Jahr für Jahr Hunderte von Fällen

und greifen auf langjährige Erfahrung zurück.

Wir vertreten erfolgreich Ihre Interessen!

Wartezeiten vermeiden - ganz einfach: Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Ter-min.

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Gehen Sie zum Arzt, möchten Sie von ihm bestmöglich beraten und behandelt wer-den und zwar so, als wäre er selbst der Pa-tient. So verstehen wir unseren Beruf als Anwälte - in der Be-ratung und der Ver-tretung unserer Man-danten.

ICH BENÖTIGE HILFE IM:

STRAFRECHT

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DAS WICHTIGSTE:

Im Strafrecht:

Machen Sie keine Angaben, die über die Pflichtangaben (§ 111 OWiG) hinausgehen.

Handeln Sie sofort. Die Fristen im Strafrecht sind sehr kurz. Der Staat will seinen (vermeintlichen) Strafanspruch durchsetzen und tut dies mit großer Vehemenz.

Nehmen Sie über Ihren Verteidiger Akteneinsicht, um Informationsgleichstand zu erhalten.

Dämme bauen - in jeder Lage des Verfahrens den Fortgang des Ermittlungsverfahrens und die rechtskräftige Verurteilung vermeiden, die Einstellung des Verfahrens erzielen.

Benennen Sie einen Verteidiger Ihrer Wahl als Pflichtverteidiger. Geben Sie dem Gericht nicht die Möglichkeit, einen Verteidiger seiner Wahl zu bestimmen. Dies ist dann ein Verteidiger, der das Vertrauen des Gerichts genießt, nicht aber unbedingt Ihr Vertrauen.

Nach der Neuregelung des § 143a StPO gilt für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers: Für den Fall, dass Ihnen zur Auswahl des Verteidigers nur eine kurze Frist gesetzt wurde und sodann ein nicht von Ihnen benannter Verteidiger beigeordnet wurde, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Bekanntmachung der gerichtlichen Entscheidung über die Bestellung beantragen, dass Ihnen ein anderer von Ihnen bezeichneter Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger bestellt wird.

Im Verkehrsstrafrecht:

Der Staat ist schnell mit einem Führerscheinentzug bei der Hand. Dies betrifft insbesondere ältere Menschen. Bereiten Sie sich sorgfältig vor.

Im Arbeitsrecht:

Innerhalb kurzer Frist muss der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung oder auslaufende Befristung Klage zum Arbeitsgericht erheben. Sonst gelten die Kündigung bzw. die Befristung als rechtswirksam (§§ 4 S. 1, 7 KSchG, § 17 TzBfG).

Vermeiden Sie eine Sperrfrist der Agentur für Arbeit. Diese wird verhängt, wenn Sie als Arbeitnehmer jedenfalls mitursächlich sind für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Eigen-kündigung, Aufhebungsvertrag, verhaltensbedingte Kündigung etc.).

© Anwaltskanzlei Schäfer

Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz

Mo, Di, Do: 09:00 - 13:00 Uhr u. 14:00 - 18:00 Uhr

Mi, Fr: 10:00 - 13:00 Uhr u. 14:00 - 18:00 Uhr

Besprechungstermine sind auch außerhalb dieser Zeiten möglich.

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