Rechtsanwalt Georg C. Schäfer Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Sarah Kroll Fachanwältin für Arbeitsrecht

Urlaub

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Fachanwälte für Arbeitsrecht


Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz


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URLAUB

Bezahlter Urlaub ist Ihr gutes Recht!

Sie haben ein Recht auf Urlaub, ganz gleich, ob Sie in Vollzeit oder in Teilzeit arbeiten, ob Sie zur Aushilfe, in Ferienarbeit, im Nebenjob oder als geringfügig Beschäftigter tätig sind.

Der Mindesturlaub beträgt 24 Werktage jährlich. Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind. Häufig muss der gesetzliche Mindesturlaub umgerechnet werden, da die meisten Arbeitsverhältnisse inzwischen nicht mehr in einer 6-Tage-Woche, sondern in einer 5-Tage-Woche stattfinden. Dies entspricht einem Anspruch auf 20 Arbeitstage Urlaub.

Der Urlaub ist unverzichtbar und Sie haben Anspruch auf vollen Urlaub im Umfang von vier Wochen nach einer Wartezeit von sechs Monaten, vorher entsprechend anteilig. Ihre Urlaubswünsche sind grundsätzlich vorrangig gegenüber den betrieblichen Interessen.