Rechtsanwalt Georg C. Schäfer Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwältin Sarah Kroll Fachanwältin für Strafrecht

Strafrecht

P f l i c h t v e r t e i d i g e r b u n d e s w e i t

Fachanwälte für Strafrecht


Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz


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Mandate in Wahl- und Pflichtverteidigung

- wir übernehmen die Verteidigung in a l l e n Bereichen -

Das Strafverfahren

Im Strafverfahren gilt es, zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf das Ermittlungsverfahren Einfluss zu nehmen. Hier können Weichen gestellt werden, ob das Verfahren fortgeführt oder aber auf-grund sachgemäßer Klärung eingestellt wird. Für eine Anklageerhebung reicht schon ein soge-nannter hinreichender Tatverdacht. Dies bedeutet eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (50,01 %) für eine Verurteilung in der Hauptverhandlung.

Tatsächlich enden weniger als 5 % der Verfahren, bei denen es eine Hauptverhandlung gibt, mit ei-nem Freispruch. Auch Fristen sind unbedingt zu beachten. Gegen einen Strafbefehl kann lediglich binnen zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Gegen ein Urteil kann Berufung bzw. Revision nur innerhalb einer Woche eingelegt werden. Dies im Unterschied zu anderen Rechtsgebieten, wo weit längere Fristen gelten.

Benennen Sie Rechtsanwalt Schäfer bzw. Rechtsanwältin Kroll nach vorheriger Rücksprache mit uns bei Gericht als Pflichtverteidiger. Geben Sie dem Gericht nicht die Möglichkeit, einen Verteidi-ger seiner Wahl auszusuchen. Dies ist dann ein Verteidiger, der das Vertrauen des Gerichts ge-nießt, nicht aber unbedingt Ihr Vertrauen!

Allgemeines

Das Strafrecht, umfasst Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Ziel des Strafrechts ist der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie beispielsweise Leben und Eigentum sowie Sicherheit und Integrität des Staates und elementarer Werte des Gemeinschaftslebens. Mögliche Strafen sind unter anderem Geld- und Freiheitsstrafe.

Geregelt ist das Strafrecht im Strafgesetzbuch (StGB) und in der Strafprozessordnung (StPO). Außerdem gibt es verschiedene Nebenwerke wie das Jugendgerichtsgesetz (JGG) oder das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Drogen) (BtMG).