Rechtsanwalt Georg C. Schäfer Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwältin Sarah Kroll Fachanwältin für Strafrecht
Strafrecht
P f l i c h t v e r t e i d i g e r b u n d e s w e i t
Fachanwälte für Strafrecht
Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz
030/ 217 55 22 - 0 kanzlei26@gmail.com
Mandate in Wahl- und Pflichtverteidigung
- wir übernehmen die Verteidigung in a l l e n Bereichen -
FACHGEBIETE IM STRAFRECHT (Beispiele):
Haftbefehl, Sicherungshaftbefehl, Untersuchungshaft
Maßregelvollzug/ Unterbringung
Nebenklage/ Geschädigtenvertretung
Verkehrsstrafrecht/ Bußgeldrecht
Beispiele aus unserer Praxis:
- Rückgabe des Führerscheins nach Beschlag- nahme
- Aufhebung des Urteils wegen Drogenbesitz
- Anordnung einer Gegenüberstellung
- Pflichtverteidigerbestellung nach Beschwer- de
- Einstellung des Verfahrens in der Beru- fungsinstanz
- Einstellung des Verfahrens durch das Ju- gendschöffengericht
Das Strafverfahren
Im Strafverfahren gilt es, zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf das Ermittlungsverfahren Einfluss zu nehmen. Hier können Weichen gestellt werden, ob das Verfahren fortgeführt oder aber auf-grund sachgemäßer Klärung eingestellt wird. Für eine Anklageerhebung reicht schon ein soge-nannter hinreichender Tatverdacht. Dies bedeutet eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (50,01 %) für eine Verurteilung in der Hauptverhandlung.
Tatsächlich enden weniger als 5 % der Verfahren, bei denen es eine Hauptverhandlung gibt, mit ei-nem Freispruch. Auch Fristen sind unbedingt zu beachten. Gegen einen Strafbefehl kann lediglich binnen zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Gegen ein Urteil kann Berufung bzw. Revision nur innerhalb einer Woche eingelegt werden. Dies im Unterschied zu anderen Rechtsgebieten, wo weit längere Fristen gelten.
Benennen Sie Rechtsanwalt Schäfer bzw. Rechtsanwältin Kroll nach vorheriger Rücksprache mit uns bei Gericht als Pflichtverteidiger. Geben Sie dem Gericht nicht die Möglichkeit, einen Verteidi-ger seiner Wahl auszusuchen. Dies ist dann ein Verteidiger, der das Vertrauen des Gerichts ge-nießt, nicht aber unbedingt Ihr Vertrauen!
Allgemeines
Das Strafrecht, umfasst Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Ziel des Strafrechts ist der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie beispielsweise Leben und Eigentum sowie Sicherheit und Integrität des Staates und elementarer Werte des Gemeinschaftslebens. Mögliche Strafen sind unter anderem Geld- und Freiheitsstrafe.
Geregelt ist das Strafrecht im Strafgesetzbuch (StGB) und in der Strafprozessordnung (StPO). Außerdem gibt es verschiedene Nebenwerke wie das Jugendgerichtsgesetz (JGG) oder das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Drogen) (BtMG).
S t r a f r e c h t i n a l l e n B e r e i c h e n
ALLGEMEINES STRAFRECHT (z.B. Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung, Betrug,
Hausfriedensbruch, Nötigung, Raub, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte,
Erschleichen von Leistungen, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, Nachstellung/ Stalking)
Betäubungsmittelstrafrecht (Handel, Besitz, Erwerb von Drogen u.a.)
Geschädigtenvertretung (Anzeigeerstatter, Nebenklage, Zeugenbeistand)
Jugendstrafrecht (Jugendliche und Heranwachsende)
Maßregelvollzugsrecht/ Unterbringung (Unterbringung nach §§ 63, 64, 66 StGB)
Sexualdelikte (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung,
Besitz/ Verbreitung verbotener pornographischer Schriften u.a)
Tötungsdelikte (Mord, Totschlag)
Verkehrsstrafrecht (Fahrerflucht/ Verkehrsunfallflucht, Alkoholfahrt/ Drogenfahrt,
Fahren ohne Fahrerlaubnis u.a.)
Waffenrecht