Rechtsanwalt Georg C. Schäfer Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwältin Sarah Kroll Fachanwältin für Strafrecht
Verkehrsstrafrecht
P f l i c h t v e r t e i d i g e r b u n d e s w e i t
Fachanwälte für Strafrecht
Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz
030/ 217 55 22 - 0 kanzlei26@gmail.com
FACHGEBIETE IM STRAFRECHT (Beispiele):
Haftbefehl, Sicherungshaftbefehl, Untersuchungshaft
Maßregelvollzug/ Unterbringung
Nebenklage/ Geschädigtenvertretung
Verkehrsstrafrecht/ Bußgeldrecht
VERKEHRSSTRAFRECHT
Ein Verkehrsstrafverfahren kann für jeden besonders schnell und unverhofft zur Realität werden. Bereits kleine Unaufmerksamkeiten – die jedem Verkehrsteilnehmer leicht unterlaufen – können zur Einleitung eines Verkehrsstrafverfahrens oder zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit füh-ren.
Eine Ablenkung führt zu einem Unfall, der Insasse des anderen Fahrzeuges ist verletzt – vielleicht nur leicht; dies führt unweigerlich zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung. Oder: Der Unfallgegner oder ein Insasse versterben. Dann kommt sogar eine Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht.
Besonders häufig sieht sich der Verkehrsteilnehmer dem Vorwurf
des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, sog. Fahrerflucht (§ 142 StGB)
der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) oder
der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
ausgesetzt.
Die Verteidigungsstrategie im Strafverfahren sollte von Anfang an sorgfältig bedacht und vorbe-reitet werden. Beauftragen Sie uns daher möglichst frühzeitig, damit die Weichen für das weitere Verfahren rechtzeitig gestellt werden können.
Einer der wichtigsten Ratschläge vorab lautet:
Auf Fragen von Unfallbeteiligten keine Angaben zu Sache machen.
Auf Fragen der Polizeibeamten spätestens dann keine Angaben mehr machen, wenn mit der Einleitung eines Strafverfahrens gerechnet werden muss (lediglich die Pflichtangaben gemäß § 111 OWiG: Vor-, Familien-, und Geburtsnamen, Ort und Tag der Geburt, Familien-stand, Beruf, Wohnort, Wohnung und Staatsangehörigkeit).
Beispiele aus unserer Praxis:
Rückgabe des Führerscheins nach Beschlagnahme, Aufhebung des Urteils wegen Drogenbesitz, Anordnung einer Gegenüberstellung, Pflichtverteidigerbestellung nach Beschwerde, Einstellung des Verfahrens in der Berufungsinstanz, Einstellung des Verfahrens durch das Jugendschöffenge-richt, Einstellung des Steuerstrafverfahrens, Erledigung der Maßregel, Aufhebung der Postkontrol-le bei Untersuchungshaft