Rechtsanwalt Georg C. Schäfer Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Sarah Kroll Fachanwältin für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht


b u n d e s w e i t


Fachanwälte für Arbeitsrecht


Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz


030/ 217 55 22 - 0 kanzlei26@gmail.com

Was Sie bei einer Kündigung beachten sollten:

Wenn sich der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung, Änderungskündigung oder Befristung weh-ren will, muss grundsätzlich innerhalb kurzer Frist Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird die Frist nicht eingehalten, gilt die Kündigung als rechtswirksam (§§ 4 S. 1, 7 KSchG).

Das Kündigungsschutzgesetz findet jedenfalls dann Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate besteht und regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit im Betrieb be-schäftigt sind (§§ 1, 23 KSchG). Für den Arbeitgeber ist in der Regel der Nachweis nicht einfach, dass die Kündigung rechtmäßig ist. Insofern kann man sich häufig einigen, dass die Kündigung zu-rückgenommen wird oder der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt, ein gutes Zeugnis erteilt und etwa eine verhaltensbedingte Kündigung, die zu einer Sperre führen kann, in eine betriebsbedingte Kündigung umwandelt.